Ein neues Zuhause finden
Unser St.-Josef-Haus im Herzen Dingdens bietet älteren und pflegebedürftigen Menschen eine sichere Pflege und Betreuung und damit neue Perspektiven für mehr Lebensqualität.
Doch unsere Philosophie umfasst weit mehr. Wir möchten dem Einzelnen begegnen, seine Vorlieben, seinen Geschmack und seine Emotionen mit einbinden und wir möchten vor allem ein Zuhause sein. Das bedeutet für uns viel mehr als vier Wände, es bedeutet Geborgenheit und Vertrauen zu schenken, Angehörige mit einzubinden und soziale Kontakte zu stärken.
In unserem modernen Gebäude können unsere Bewohner ihre Zimmer individuell gestalten und auch selbst einrichten.
Im eigenen Park und in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Dingdener Heide bleibt Zeit, in der Natur zu verweilen. Darüber hinaus bietet die zentrale Ortslage kurze Wege zu Arztpraxen, Apotheken oder für Erledigungen des täglichen Bedarfs.
Wir heißen Sie, Ihre Familie und Ihre Freunde jederzeit herzlich willkommen!
Ansprechpartner

Nikolaus Ridder
Geschäftsführer

Annette Himmelberg
Hausleiterin

Frank Heßling
Pflegedirektor
Unsere Leistungen
Stationäres Wohnen
Betreutes Wohnen
Ambulante Pflege
Kurzzeitpflege
Essen auf Rädern
Mittagstisch für Senioren
Café
Aktuelles
Informationen zum Umgang mit Corona in unseren Seniorenzentren
Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher, seit dem 26. November 2021 gilt eine neue Testpflicht für unsere Besucher*innen. Grundlage hierfür ist die „Allgemeinverfügung Einrichtung des Landes NRW“. Bevor Sie unsere Seniorenzentren betreten, müssen Sie nun einen Testnachweis vorlegen – unabhängig davon, ob Sie geimpft oder getestet sind. Den Test können Sie in einem öffentlichen Bürgertestzentrum machen oder bei uns vor Ort. Unsere Häuser bieten montags bis freitags täglich Zeitfenster zum Testen, davon 3 an Nachmittagen zwischen 16 und 18 Uhr sowie einen Tag am Wochenende für mind. 2 Stunden. Die genauen Zeitfenster und Tage, an denen Sie sich bei uns testen lassen können, erfahren Sie bei den jeweiligen Seniorenzentren. Generell gilt: Besucher*innen müssen zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten; dieser gilt nicht bei besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber besuchten Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.